Alle drei Jahre muss eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen erfolgen. Bei dieser Untersuchung werden durch einen zertifizierten Trinkwasserprobennehmer Wasserproben entnommen und in ein hierfür zugelassenes Labor geschickt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird der Legionellen-Gehalt des Trinkwassers analysiert. Liegt das Ergebnis nicht über einem Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml, gilt dies als geringe Kontamination und ist gesundheitlich unbedenklich.
Die Probenahme wird dokumentiert und archiviert und der Verwalter/Eigentümer hat wieder für drei Jahre seine Ruhe, bis die nächste Untersuchung fällig ist. Sollte bei der Untersuchung ein Wert von über 100KBE festgestellt werden, sind umgehend Maßnahmen einzuleiten und eine Nachprüfung zu veranlassen.
Die Untersuchung auf Legionellen findet im 3-jährigen Turnus statt. Die Inhaber von Trinkwasseranlagen müssen Ihre betroffenen Anlagen ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen lassen.
Diese Untersuchung darf nur von zertifizierten Laboren durchgeführt werden und die Entnahme der Trinkwasserproben darf nur von akkreditierte Trinkwasserprobenentnehmer durchgeführt werden.
Die Bewohner sind über das Ergebnis der Beprobung zu informieren. Die Analyseergebnisse sind 10 Jahre aufzubewahren.
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