30 Nov Vorschriften bei der Überprüfung von RLT-Anlagen!
Vorschriften bei der Überprüfung von RLT-Anlagen!
Schon gewusst? Dass Sie als Betreiber einer Raumlufttechnischen Anlage (kurz RLT-Anlage) gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen. Dabei gilt es nachweisen zu können, dass die RLT-Anlagen* gesundheitlich unbedenkliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren. In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der sog. Hygieneinspektion.
Sie ist erstmalig bei Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 2 Jahre (RLT-Anlagen mit Luftbefeuchter) bzw. 3 Jahre (RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen.
Wir vom Lüftungsservice Ilmberger sind zertifiziert nach VDI 6022 / Lufthygieneschulung sowie nach der EN ISO 9001 vom TÜV Austria zertifiziert. Wir beraten Sie gerne über mögliche regelmäßige Wartungsmöglichkeiten. Ebenso stehen unsere Experten Ihnen bei Fragen rund um das Thema Reinigung, Reparatur, Mängeldokumentation sowie bei möglichen Erneuerungen oder Verbesserungen Ihrer Anlage gerne zur Seite
Rufen Sie uns dazu einfach unter: 07331/9466461 an oder schreiben Sie uns an info@lueftungsservice.de
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