Was ist der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg?

Was ist der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist zu einem Teil auf Wohngebäude wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser ausgerichtet. Bei der Sanierung von Gebäuden oder Heizungsanlagen unterstützen wir Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dabei, energieeffiziente Lösungen zu entwickeln, um die entsprechenden Gesetzesvorlagen zu erfüllen. Wenn die alte Heizung ausgetauscht wird, müssen Hausbesitzer das EWärmeG beachten, um möglichst energiesparend zu heizen.

Nach diesem Gesetz müssen 15 Prozent der genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusernkönnen sich mit Unterstützung von Lüftungsservice Ilmberger einen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen. Alleine dadurch werden bereits 5 Prozent der geforderten 15 Prozent des EWärmeG bei erfüllt. Bei Nichtwohngebäuden wird das EWärmeG dadurch sogar voll erfüllt.

Wird im Anschluss an eine Energieberatung eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte und Sie erhalten damit den iSFP-Bonus.

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

 

Neben Wohngebäuden betrifft das EWärmeG in Baden-Württemberg auch Nichtwohngebäude. Hierzu zählen Gebäude wie Büros, Restaurants, Schulen, Hotels etc. Es gilt für entsprechende Immobilien, die vor dem 1. Januar 2009 erbaut wurden und ist hier ebenfalls technologieoffen. Auch sind 15 Prozent der genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen gefordert. Erfolgen die Maßnahmen nach einem Sanierungsfahrplan durch einen zertifizierten Berater, sind diese 15% durch die Gesetzesvorlage voll erfüllt. Ansonsten gelten für den Austausch der Heizungsanlage seit dem 1. Juli 2015 die gleichen Vorgaben und Kennzahlen analog zu den für die Wohngebäude.

Nach diesem Gesetz müssen 15 Prozent der genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusernkönnen sich mit Unterstützung von Lüftungsservice Ilmberger einen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen. Alleine dadurch werden bereits 5 Prozent der geforderten 15 Prozent des EWärmeG bei erfüllt. Bei Nichtwohngebäuden wird das EWärmeG dadurch sogar voll erfüllt.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist zu einem Teil auf Wohngebäude wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser ausgerichtet. Bei der Sanierung von Gebäuden oder Heizungsanlagen unterstützen wir Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dabei, energieeffiziente Lösungen zu entwickeln, um die entsprechenden Gesetzesvorlagen zu erfüllen. Wenn die alte Heizung ausgetauscht wird, müssen Hausbesitzer das EWärmeG beachten, um möglichst energiesparend zu heizen.

Wird im Anschluss an eine Energieberatung eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte und Sie erhalten damit den iSFP-Bonus.

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